Suche

Gays.reisen – Reisetipps für Gays (enthält Werbung)

Schlagwort

Reiserücktrittsversicherung

COVID-19 Reiseschutz – jetzt Urlaubsreisen gegen Corona absichern

Corona hat unsere Welt auf den Kopf gestellt! Es gelten Abstandsregeln und Hygienevorschriften – und langsam stellt sich eine neue Normalität ein, in der auch Reisen wieder möglich ist.

Auch wenn man sich im Alltag noch so vorsieht – das Risiko einer COVID-19 Infektion lässt sich nie ganz ausschalten. Im Zweifel fällt dann die gebuchte, lang ersehnte Urlaubsreise ins Wasser und man bleibt auf den Stornokosten sitzen. Denn eine herkömmliche Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht, wenn man selbst, der Partner oder Angehörige an COVID-19 erkranken – eine Pandemie und deren Folgen sind als Risiko ausgeschlossen.

Nicht so bei der ERGO-Reiseversicherung. Hier kann mit Abschluss einer ERGO-Reiserücktrittsversicherung*, ob nun für eine bestimmte Reise oder als günstige Ganzjahresversicherung, auch gleich der umfassende COVID-19 Reiseschutz mit abgeschlossen werden!

Und so einfach geht’s:

  1. ERGO-Reiserücktrittsversicherung online abschließen*
  2. Dabei die Option „Covid-19 als Rücktrittsgrund“ auswählen

Fertig!

Für kurzfristige Buchungen gilt: Bei einer Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich.

Dank der COVID-19 Ergänzungsversicherung der Ergo Reiseversicherung kannst Du Deine nächste Urlaubsreise wieder ganz unbesorgt buchen!

* Die hier aufgeführten Werbelinks führen auf die Internetseite unseres Partnerunternehmens ERGO Reiseversicherung.

abenteuerreisen_L

Du willst keine Gay-Reise-News verpassen? Dann bestelle den Newsletter von Kerle.reisen – dem Reiseanbieter exklusiv für Gays
>>> JETZT ANMELDEN <<<

Quelle: Kerle.reisen // 30.08.2020

Schweiz // Reiserücktrittsversicherung – auch für Schweizer

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres – und eine Reise ist schnell gebucht. Doch was ist, wenn plötzlich etwas dazwischen kommt und man die Reise gar nicht antreten kann? Genau dafür gibt es eine Reiserücktrittsversicherung. Diese übernimmt die Kosten, die durch die Stornierung entstehen – ggf. unter Abzug einer Selbstbeteiligung je nach gewähltem Versicherungstarif.

Nicht zu lange nach der Reisebuchung warten

Eine Reiserücktrittsversicherung ist in der Regel nur 14 Tage nach Buchung der Reise abschließbar. Viele Reiseveranstalter bieten direkt mit der Reise auch eine passende Reiserücktrittsversicherung an.

Schweizer aufgepasst !

Schweizer können beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für ihre Urlaubsreise schnell Probleme bekommen, wenn sie ihren Urlaub bei einem deutschen Reiseanbieter buchen. Denn die mit den Reisen angebotenen Reiserücktrittsversicherungen sind in der Regel nur für EU-Bürger abschließbar.

Reiserücktrittsversicherungen auch für die Schweiz

Für dieses Schweizer Problem gibt es eine einfache Lösung. Speziell für die Schweiz gibt es Reiserücktrittsversicherungen von Schweizer Reiseversicherungen, die auch Urlaubsreisen deutscher Anbieter absichern.  So zum Beispiel die Multi-Trip Versicherung der Europäischen Reiseversicherung in der Schweiz. Damit können auch Schweizer problemlos Reisen deutscher Reiseanbieter buchen, ohne auf die wichtige Reiserücktrittversicherung zu verzichten.

Quelle: Kerle.reisen // 25.09.2018

Du willst keine Gay-Reise-News verpassen? Dann bestelle den Newsletter von Kerle.reisen – dem Reiseanbieter exklusiv für Gays
>>> JETZT ANMELDEN <<<

Webseite erstellt mit WordPress.com.

Nach oben ↑