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Reiseschutz

COVID-19 Reiseschutz – jetzt Urlaubsreisen gegen Corona absichern

Corona hat unsere Welt auf den Kopf gestellt! Es gelten Abstandsregeln und Hygienevorschriften – und langsam stellt sich eine neue Normalität ein, in der auch Reisen wieder möglich ist.

Auch wenn man sich im Alltag noch so vorsieht – das Risiko einer COVID-19 Infektion lässt sich nie ganz ausschalten. Im Zweifel fällt dann die gebuchte, lang ersehnte Urlaubsreise ins Wasser und man bleibt auf den Stornokosten sitzen. Denn eine herkömmliche Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht, wenn man selbst, der Partner oder Angehörige an COVID-19 erkranken – eine Pandemie und deren Folgen sind als Risiko ausgeschlossen.

Nicht so bei der ERGO-Reiseversicherung. Hier kann mit Abschluss einer ERGO-Reiserücktrittsversicherung*, ob nun für eine bestimmte Reise oder als günstige Ganzjahresversicherung, auch gleich der umfassende COVID-19 Reiseschutz mit abgeschlossen werden!

Und so einfach geht’s:

  1. ERGO-Reiserücktrittsversicherung online abschließen*
  2. Dabei die Option „Covid-19 als Rücktrittsgrund“ auswählen

Fertig!

Für kurzfristige Buchungen gilt: Bei einer Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich.

Dank der COVID-19 Ergänzungsversicherung der Ergo Reiseversicherung kannst Du Deine nächste Urlaubsreise wieder ganz unbesorgt buchen!

* Die hier aufgeführten Werbelinks führen auf die Internetseite unseres Partnerunternehmens ERGO Reiseversicherung.

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Quelle: Kerle.reisen // 30.08.2020

Schweiz // Reiserücktrittsversicherung – auch für Schweizer

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres – und eine Reise ist schnell gebucht. Doch was ist, wenn plötzlich etwas dazwischen kommt und man die Reise gar nicht antreten kann? Genau dafür gibt es eine Reiserücktrittsversicherung. Diese übernimmt die Kosten, die durch die Stornierung entstehen – ggf. unter Abzug einer Selbstbeteiligung je nach gewähltem Versicherungstarif.

Nicht zu lange nach der Reisebuchung warten

Eine Reiserücktrittsversicherung ist in der Regel nur 14 Tage nach Buchung der Reise abschließbar. Viele Reiseveranstalter bieten direkt mit der Reise auch eine passende Reiserücktrittsversicherung an.

Schweizer aufgepasst !

Schweizer können beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für ihre Urlaubsreise schnell Probleme bekommen, wenn sie ihren Urlaub bei einem deutschen Reiseanbieter buchen. Denn die mit den Reisen angebotenen Reiserücktrittsversicherungen sind in der Regel nur für EU-Bürger abschließbar.

Reiserücktrittsversicherungen auch für die Schweiz

Für dieses Schweizer Problem gibt es eine einfache Lösung. Speziell für die Schweiz gibt es Reiserücktrittsversicherungen von Schweizer Reiseversicherungen, die auch Urlaubsreisen deutscher Anbieter absichern.  So zum Beispiel die Multi-Trip Versicherung der Europäischen Reiseversicherung in der Schweiz. Damit können auch Schweizer problemlos Reisen deutscher Reiseanbieter buchen, ohne auf die wichtige Reiserücktrittversicherung zu verzichten.

Quelle: Kerle.reisen // 25.09.2018

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Wie viel Reiseschutz bieten Kreditkarten?

Reisen mit der Kreditkarte zu bezahlen, ist ein allgemeiner Trend in Deutschland. Viele Kreditkartenunternehmen bieten Reiseschutzversicherungen als eine Zusatzleistung an, um sich vom Markt abzuheben. Doch wie viel Schutz steckt wirklich hinter dem Plastikgeld?

Welche Kosten werden im Schadensfall übernommen?
In der Regel wird von Kredikarten nur ein fixer Betrag an Stornokosten übernommen – also nicht der tatsächliche Reisepreis – und dann auch nur bei Stornos bis zum Reiseantritt. Passiert hingegen während der Reise etwas – ob nun Dir selbst oder einem Angehörigen daheim (z.B. Tod des Vaters) – geht man in der Regel leer aus. Klassische Reiseschutzversicherungen wie die ERGO Reiseversicherung übernehmen hier bedingungsgemäß die tatsächlichen Stornokosten auch für den Reiseabbruch.

Welche Personen können den Versicherungsfall auslösen?
Konkret geht es um die Frage, wem etwas passieren muss, damit Du die Reise stornieren kannst und die Kosten erstattet bekommst. Bei Kreditkarten ist dieser Personenkreis nur sehr eingeschränkt. Bei richtigen Reiseversicherungen gehören auch erweiterte Angehörige dazu wie Tanten, Enkelkinder, Neffen etc. – ob nun die eigenen oder die des Ehe- oder Lebenspartners. Auch Mitreisende können den Versicherungsfall auslösen – wenn man zum Beispiel zu viert eine Reise gebucht hat und einer davon ausfällt. Diese Fälle werden von Kreditkarten häufig nicht abgedeckt.

Wessen Kosten sind abgesichert? 
In der Regel ist bei Kreditkartenversicherungen nur der Karteninhaber selbst abgesichert – also nur dessen Stornokosten werden überhaupt übernommen. Bei klassischen Reiseschutzversicherungen können alle Teilnehmer einer Reise abgesichert werden – ob nun Familie, Freunde oder ganze Reisegruppen.

Krankenrücktransport im Notfall
Viele Kreditkarten beinhalten nur den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport. Also nur wenn eine Behandlung im Ausland nicht möglich ist und der Arzt vor Ort Dich gehen lässt, wirst Du als Patient nach Hause transportiert. Bei der ERGO Reisversicherung hingegen sitzen Ärzte und Reisemediziner in der Notrufzentrale, die direkten Kontakt zu den behandelnden Ärzten im Ausland aufnehmen und den Rücktransport organisieren, sofern dieser sinnvoll erscheint. Sicherheit und Genesung stehen hier an erster Stelle.

Hinschauen lohnt sich also, wenn es um die Leistungen Deiner Kreditkarte geht. Wer auf Reisen lieber solide abgesichert sein möchte und zudem viel verreist, der sollte sich für eine günstige Ganzjahresversicherung zum Beispiel der ERGO entscheiden. Einmal abgeschlossen, gilt sie automatisch auf jeder Urlaubs- und Geschäftsreise, sobald Du Dich nur 50 Kilometer von Deinem Wohnort entfernst (also auch bei Tages- oder Wochenendausflügen, pro Reise maximal 45 Tage am Stück). Und man zahlt weit weniger als man denkt.

Autor: Kerle.reisen // 10. April 2018

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