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Reiserücktritt

Warum der Reiseschutz der Kreditkarte nicht reicht – und was Stiftung Warentest dazu sagt

Reisen mit Kreditkarte ist für viele ganz normal geworden – und mit ihr ein scheinbar praktisches Extra: Reiseschutz. Viele Kartenanbieter werben mit inkludierten Reiseversicherungen, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Doch lohnt es sich wirklich, sich im Ernstfall auf den Schutz der Kreditkarte zu verlassen?

Die klare Antwort: Nein. Stiftung Warentest rät ausdrücklich davon ab.

In ihrer Bewertung von Mai 2025 kommen die Experten zu einem deutlichen Ergebnis: „Der Reiseschutz über die Kreditkarte reicht fast nie“. Versicherte Summen sind oft zu niedrig, Selbstbeteiligungen zu hoch und Schutz greift häufig nur, wenn die komplette Reise auch wirklich mit der Karte bezahlt wurde.

🔍 Das Problem: Viele Lücken – wenig Leistung

Kartenanbieter verfügen nur über begrenzte Budgets für den Reiseschutz und bieten entsprechend abgespeckte Leistungen. Dabei geht es um weit mehr als eine abgesagte Reise – denn wenn im Urlaub etwas passiert, können die Kosten schnell in die Tausende gehen.

Beispielhafte Schwächen des Kreditkartenschutzes:

  • Unzureichende Stornosummen: Oft wird nur ein fixer Betrag übernommen – nicht die tatsächlichen Kosten.
  • Begrenzte Gültigkeit: Viele Policen greifen nur vor Reisebeginn – nicht während der Reise.
  • Eingeschränkter Personenkreis: Nur der Karteninhaber ist abgesichert, oft ohne Mitreisende oder Angehörige.
  • Begrenzte Rücktrittsgründe: Ein Krankheitsfall von Verwandten? Meist nicht versichert.
  • Unsichere Krankenrücktransporte: Nur bei medizinischer Notwendigkeit – nicht, wenn er einfach sinnvoll wäre.

✅ Die bessere Wahl: eine echte Reiseversicherung

Versicherungen wie die ERGO Reiseversicherung* kennen die Schwächen des Kreditkartenschutzes – nicht zuletzt, weil sie selbst viele Kreditkartenprodukte beliefern. Doch sie bieten deutlich mehr:

  • Absicherung für alle Mitreisenden
  • Tagesgenaue Reiseabbruchversicherung – auch während des Urlaubs
  • Reiserücktritt auch bei Verwandten 2. Grades oder Mitreisenden
  • Krankenrücktransport auch bei medizinischem Sinn – nicht nur bei Notwendigkeit
  • Telefonische Stornoberatung & Travel & Care-App
  • Reisegepäck bei Interesse mitversichern
  • Ganzjahrespolicen für Vielreisende – ab wenigen Euro im Monat

Für Vielreisende lohnt sich eine Jahrespolice*, wie sie z. B. die ERGO anbietet. Bereits ab dem Moment, wo Du Dich mehr als 50 km vom Wohnort entfernst (auch bei Tagestrips!), bist Du versichert – bis zu 45 Tage am Stück.

✈️ Fazit: Gute Reise, guter Schutz!

Statt auf scheinbare Extras der Kreditkarte zu setzen, empfehlen Experten wie Stiftung Warentest: Standardkarte nutzen – und Reiseschutz separat buchen. So bist Du auf der sicheren Seite – auch bei größeren Reisen, in entferntere Länder oder bei gesundheitlichen Notfällen.

👍 Unser Tipp: Der Reiseschutz-Planer von ERGO

Bei unserem Versicherungspartner ERGO Reiseversicherung kannst Du schnell und einfach Deinen Reiseschutz ganz individuell nach Deinen Bedürfnissen zusammenstellen – von Reiserücktritts- über Reisekranken- bis Reisegepäckversicherung. Mit Hilfe des Online-Tarifrechners kannst Du alle Preise leicht vergleichen und den für Dich passenden Reiseschutz auswählen:

👉 Zum Reiseschutz-Planer*

Empfehlung: Die Jahresversicherung* ist nur unwesentlich teurer und gilt ein ganzes Jahr.

Für Schweizer:  Die ERGO Versicherung bietet über ihre Schweizer Tochtergesellschaft ERV ein spezielles Angebot* für eine Reiserücktrittsversicherung an.

*Werbelink führt auf die Internetseite unseres Kooperationspartners ERGO Versicherung.

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Quelle: Kerle.reisen // 08.08.2025

COVID-19 Reiseschutz – jetzt Urlaubsreisen gegen Corona absichern

Corona hat unsere Welt auf den Kopf gestellt! Es gelten Abstandsregeln und Hygienevorschriften – und langsam stellt sich eine neue Normalität ein, in der auch Reisen wieder möglich ist.

Auch wenn man sich im Alltag noch so vorsieht – das Risiko einer COVID-19 Infektion lässt sich nie ganz ausschalten. Im Zweifel fällt dann die gebuchte, lang ersehnte Urlaubsreise ins Wasser und man bleibt auf den Stornokosten sitzen. Denn eine herkömmliche Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht, wenn man selbst, der Partner oder Angehörige an COVID-19 erkranken – eine Pandemie und deren Folgen sind als Risiko ausgeschlossen.

Nicht so bei der ERGO-Reiseversicherung. Hier kann mit Abschluss einer ERGO-Reiserücktrittsversicherung*, ob nun für eine bestimmte Reise oder als günstige Ganzjahresversicherung, auch gleich der umfassende COVID-19 Reiseschutz mit abgeschlossen werden!

Und so einfach geht’s:

  1. ERGO-Reiserücktrittsversicherung online abschließen*
  2. Dabei die Option „Covid-19 als Rücktrittsgrund“ auswählen

Fertig!

Für kurzfristige Buchungen gilt: Bei einer Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich.

Dank der COVID-19 Ergänzungsversicherung der Ergo Reiseversicherung kannst Du Deine nächste Urlaubsreise wieder ganz unbesorgt buchen!

* Die hier aufgeführten Werbelinks führen auf die Internetseite unseres Partnerunternehmens ERGO Reiseversicherung.

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Quelle: Kerle.reisen // 30.08.2020

Schweiz // Reiserücktrittsversicherung – auch für Schweizer

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres – und eine Reise ist schnell gebucht. Doch was ist, wenn plötzlich etwas dazwischen kommt und man die Reise gar nicht antreten kann? Genau dafür gibt es eine Reiserücktrittsversicherung. Diese übernimmt die Kosten, die durch die Stornierung entstehen – ggf. unter Abzug einer Selbstbeteiligung je nach gewähltem Versicherungstarif.

Nicht zu lange nach der Reisebuchung warten

Eine Reiserücktrittsversicherung ist in der Regel nur 14 Tage nach Buchung der Reise abschließbar. Viele Reiseveranstalter bieten direkt mit der Reise auch eine passende Reiserücktrittsversicherung an.

Schweizer aufgepasst !

Schweizer können beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für ihre Urlaubsreise schnell Probleme bekommen, wenn sie ihren Urlaub bei einem deutschen Reiseanbieter buchen. Denn die mit den Reisen angebotenen Reiserücktrittsversicherungen sind in der Regel nur für EU-Bürger abschließbar.

Reiserücktrittsversicherungen auch für die Schweiz

Für dieses Schweizer Problem gibt es eine einfache Lösung. Speziell für die Schweiz gibt es Reiserücktrittsversicherungen von Schweizer Reiseversicherungen, die auch Urlaubsreisen deutscher Anbieter absichern.  So zum Beispiel die Multi-Trip Versicherung der Europäischen Reiseversicherung in der Schweiz. Damit können auch Schweizer problemlos Reisen deutscher Reiseanbieter buchen, ohne auf die wichtige Reiserücktrittversicherung zu verzichten.

Quelle: Kerle.reisen // 25.09.2018

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Wie viel Reiseschutz bieten Kreditkarten?

Reisen mit der Kreditkarte zu bezahlen, ist ein allgemeiner Trend in Deutschland. Viele Kreditkartenunternehmen bieten Reiseschutzversicherungen als eine Zusatzleistung an, um sich vom Markt abzuheben. Doch wie viel Schutz steckt wirklich hinter dem Plastikgeld?

Welche Kosten werden im Schadensfall übernommen?
In der Regel wird von Kredikarten nur ein fixer Betrag an Stornokosten übernommen – also nicht der tatsächliche Reisepreis – und dann auch nur bei Stornos bis zum Reiseantritt. Passiert hingegen während der Reise etwas – ob nun Dir selbst oder einem Angehörigen daheim (z.B. Tod des Vaters) – geht man in der Regel leer aus. Klassische Reiseschutzversicherungen wie die ERGO Reiseversicherung übernehmen hier bedingungsgemäß die tatsächlichen Stornokosten auch für den Reiseabbruch.

Welche Personen können den Versicherungsfall auslösen?
Konkret geht es um die Frage, wem etwas passieren muss, damit Du die Reise stornieren kannst und die Kosten erstattet bekommst. Bei Kreditkarten ist dieser Personenkreis nur sehr eingeschränkt. Bei richtigen Reiseversicherungen gehören auch erweiterte Angehörige dazu wie Tanten, Enkelkinder, Neffen etc. – ob nun die eigenen oder die des Ehe- oder Lebenspartners. Auch Mitreisende können den Versicherungsfall auslösen – wenn man zum Beispiel zu viert eine Reise gebucht hat und einer davon ausfällt. Diese Fälle werden von Kreditkarten häufig nicht abgedeckt.

Wessen Kosten sind abgesichert? 
In der Regel ist bei Kreditkartenversicherungen nur der Karteninhaber selbst abgesichert – also nur dessen Stornokosten werden überhaupt übernommen. Bei klassischen Reiseschutzversicherungen können alle Teilnehmer einer Reise abgesichert werden – ob nun Familie, Freunde oder ganze Reisegruppen.

Krankenrücktransport im Notfall
Viele Kreditkarten beinhalten nur den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport. Also nur wenn eine Behandlung im Ausland nicht möglich ist und der Arzt vor Ort Dich gehen lässt, wirst Du als Patient nach Hause transportiert. Bei der ERGO Reisversicherung hingegen sitzen Ärzte und Reisemediziner in der Notrufzentrale, die direkten Kontakt zu den behandelnden Ärzten im Ausland aufnehmen und den Rücktransport organisieren, sofern dieser sinnvoll erscheint. Sicherheit und Genesung stehen hier an erster Stelle.

Hinschauen lohnt sich also, wenn es um die Leistungen Deiner Kreditkarte geht. Wer auf Reisen lieber solide abgesichert sein möchte und zudem viel verreist, der sollte sich für eine günstige Ganzjahresversicherung zum Beispiel der ERGO entscheiden. Einmal abgeschlossen, gilt sie automatisch auf jeder Urlaubs- und Geschäftsreise, sobald Du Dich nur 50 Kilometer von Deinem Wohnort entfernst (also auch bei Tages- oder Wochenendausflügen, pro Reise maximal 45 Tage am Stück). Und man zahlt weit weniger als man denkt.

Autor: Kerle.reisen // 10. April 2018

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Reiserücktrittsversicherung abschließen – aber rechtzeitig

Zugegeben: Sexy ist eine Reiserücktrittsversicherung nicht. Doch sie ist durchaus sinnvoll, wenn man in Fällen – die gar nicht so ganz selten vorkommen – nicht auf hohen Stornokosten sitzen bleiben möchte. Und gerade als Jahresversicherung* ist die Reiserücktrittsversicherung  nicht teuer.

Reiseschutz heute

Moderne Reiseschutz-Versicherungen bestehen aus unterschiedlichen Modulen, die sich zu Paketen zusammenschnüren lassen:

  • Reiserücktrittsversicherung – sie kommt für die Stornokosten auf, wenn Du die Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten kannst. Du hast zum Beispiel einen Unfall oder wirst krank, bei Dir wurde eingebrochen, Deine Wohnung steht unter Wasser, Du wirst gekündigt oder bekommst plötzlich eine Ladung vor Gericht. Die ERGO Reiseversicherung* zahlt sogar, wenn Du selbst den Arbeitgeber wechselst. Für Details schau bitte in die Versicherungsbedingungen*.
  • Reiseabbruchversicherung – sie zahlt genau dann, wenn Du die Reise beispielsweise aus den oben genannten Gründen unerwartet abbrechen musst. Alle nicht genutzten Reiseleistungen werden dann erstattet. Die ERGO Reiseversicherung* zahlt darüber hinaus sogar die zusätzlichen Kosten für die unerwartete Rückreise.
  • Reisekrankenversicherung – viele glauben, dass die Kosten für einen im Ausland erforderlichen Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt von den deutschen Krankenkassen übernommen werden. Irrtum: Außerhalb Europas zahlen die deutschen Krankenkassen in der Regel gar nichts. Innerhalb Europas werden die Kosten nur bis zum Betrag übernommen, der bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Und wer sich beim Skifahren schon einmal ein Bein gebrochen hat, der weiß, was das in Schweiz oder Österreich kosten kann.
  • Reisegepäckversicherung – sie kommt in der Regel auf, wenn das Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird. Die ERGO Reiseversicherung* zahlt sogar für notwendige Ersatzkäufe bis zu 250 Euro bei verspätet ausgeliefertem Reisegepäck.

Welcher Anbieter?

Sicherlich gibt es eine Vielzahl von Anbietern. Wir arbeiten jedoch schon länger mit der ERGO Reiseversicherung* zusammen (eine ERGO-Tochter) und sind mit Service und Abwicklung sehr zufrieden. Auch die Versicherungsbedingungen sind aus unserer Sicht sehr kundenfreundlich. Daher würden wir die ERGO (früher ERV) empfehlen. Aber entscheide selbst.

Wichtig: rechtzeitig abschließen

Eine Reiseversicherung schließt Du am besten sofort* bei Buchung der Reise ab, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung.

Liegen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 14 Tage, ist der Abschluss in der Regel nur noch am Buchungstag möglich.

Kommt die Reise gar nicht zustande – zum Beispiel weil bei einer Gruppenreise die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist – so erhältst Du den Versicherungsbeitrag einfach zurück. Also auch für Gruppenreisen gilt: Nicht zu lange mit dem Abschluss* warten – sonst ist es zu spät.

Mit Jahresversicherung sparen

Verreist Du mehr als einmal im Jahr? Dann lohnt sich eine Jahresversicherung*. Sie gilt für alle Reisen im Jahr – und ist kaum teurer als eine Einzelversicherung.

Bist Du älter als 65 Jahre?  Dann ist ein Online-Abschluss leider nicht immer möglich. Schreibe uns in diesem Fall einfach eine Nachricht und wir regeln das per E-Mail oder Telefon.

* Die hier aufgeführten Werbelinks führen auf die Internetseite unseres Partnerunternehmens ERGO Reiseversicherung.

Autor: Kerle.reisen // 10.01.2017

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